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Tempo-100-Regelung

100 kmhDie Voraussetzungen dafür, dass ein Auto mit Anhänger Tempo 100 auf Autobahnen fahren darf, haben sich geändert. Am 7.10.2005 trat die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in Kraft. Sie berücksichtigt die technische Entwicklung der Fahrzeuge.

Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

  • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt.
  • Am Auto muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein.
  • Die einzuhaltenden Massenverhältnisse werden für bestimmte Kombinationen erhöht.

Alle Einzelheiten dazu unter http://www.anhaengerhandel.de/tempo100.html


Sonntagsfahrverbot

Eigentlich bezieht sich das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nur auf Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Allerdings kann es auch für Pkw mit Anhänger gelten. Und zwar, wenn der Pkw verkehrsrechtlich als Lkw gilt. Das sind alle Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Dazu zählen zum Beispiel Pick-ups, aber auch als Pkw zugelassene Transporter.

Tempo 100 - Regelung - Autobahnen - Ausnahmeverordnung - StVO
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